Aussetzung von Haushaltssicherungskonzepten für Liederbach ab dem Haushaltsjahr 2019

Antrag der FDP-Fraktion für die Gemeindevertretung

 

Begründung:

Wir beziehen uns mit unserer Begründung auf das allen Liederbacher Fraktionen vorliegende Schreiben des Landrats des Main-Taunus-Kreises vom 14.12.2017 aufgrund einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 7.12.2017 zum Haushaltsentwurf der Gemeinde Liederbach 2018.

Ob bei einem ausgeglichenen Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept notwendig ist, geht aus der Beantwortung eindeutig hervor (§92 Abs. 5 HGO), insbesondere zu unserer Frage 2, wenn der Ausgleich durch Inanspruchnahme von ausreichend vorhandenen Mitteln gewährleistet ist (§ 92 Abs. 4 S.2 Nr. 2 HGO).

Beschlussvorschlag:

Für den Haushaltsentwurf 2019 wird kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.

 

Hans-Jürgen Jung

Fraktionsvorsitzender                                                                                         19.1.2018