**Aktuell** Antrag der Fraktion der FDP für die Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2021 Betrifft: Überprüfung Schallschutzgutachten für Bebauungsplan “Westlich Sindlinger Weg”

Fraktion der FDP in der Gemeindevertretung Liederbach
Liederbach, den 6. Dezember 2021
Antrag der Fraktion der FDP für die Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2021
Betrifft: Überprüfung Schallschutzgutachten für Bebauungsplan “Westlich Sindlinger Weg”

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, ihr bis zum 28.02.2022 ein
detailliertes, vom zuständigen Amtsleiter und der Bürgermeisterin unterschriebenes
Prüfungsdokument über das Schallschutzgutachten des Sachverständigen Möbius
bezüglich des Bebauungsplans “Westlich Sindlinger Weg” vorzulegen. In diesem sollen
die Annahmen und die (Teil-) Ergebnisse des Sachverstädnigen erläutert und bewertet
werden. Ferner soll das Dokument eine Entscheidungsempfehlung für die
Gemeindevertretung enthalten.
2. Sollte sich die Gemeindeverwaltung fachlich außer Stande sehen, eine solche
Prüfungsdokumentation anzufertigen, soll der Gemeindevorstand einen eigenen,
unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen für Schallschutz beauftragen, bis
zum 28.02.2022 ein Schallschutzgutachten über die Planung der Firma Gold
vorzulegen.
3. Der Gemeindevorstand prüft die rechtlichen Möglichkeiten, die Kosten dieses
Gutachtens der die Bebauungsplanung initiierenden Firma Gold zu belasten und
berichtet hierzu ebenfalls bis 28.02.2022.
4. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, dem BPU den Entwurf des
Städtebaulichen Vertrags mit der Firma Gold über das Baugebiet „Westlich Sinlinger
Weg“ vorzulegen.
Begründung:
Das Gutachten des Sachverständigen Möbius lässt wesentliche Fragen des Schallschutzes im
Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplans “Westlich Sindlinger Weg” offen.
So gibt das Gutachten beispielsweise keine Erläuterungen, nach welchen Kriterien die
Immissionsorte 1 bis 18 festgelegt wurden. Immisionen auf den geplanten Spielplatz bleiben
unberücksichtigt, obgleich er stark von den Schalleinflüssen des Bahnverkehrs betroffen ist.
Ebenso wenig werden Schallemissionen des Coca-Cola-Geländes berücksichtigt, ohne dies zu
begründen.
[2]
Die tatsächlichen Schallimmissionen auf das Baugebiet dürften also erheblich über den
Angaben des Gutachtens liegen. Außerdem wird das Ergebnis für die Schallbelastung der
angrenzenden Bebauung nicht erläutert.
Eine Aufarbeitung solcher Unklarheiten wurde seitens der Gemeindeverwaltung nicht
vorgenommen bzw. dokumentiert, obgleich es sich um ein reines „Parteigutachten“ der Firma
Gold handelt, die das Bebauungsplanverfahren initiiert hat. Formal ist Auftraggeber des
Gutachtens die Firma HABA GmbH in Frankfurt am Main. Die Firma Hendel + Partner wird als
Planer benannt. Welche Rollen diese Firmen spielen, welche Auftrags- und Interessenlagen
zwischen ihnen und dem Gutachter bestehen, bleibt im Dunkeln.
Es ist nicht auszuschließen, dass der Gutachter bei seiner Beurteilung des Bebauungsplans
grundlegende Annahmen oder gutachterliche Ermessensspielräume zum Vorteil seines
Auftraggebers getroffen bzw. genutzt hat. Somit ist unter Umständen ein Konflikt mit den
Interessen der Gemeinde Liederbach gegeben.
Schließlich kann die Gemeinde Liederbach offenkundig keine eigenen rechtlichen Ansprüche
gegenüber dem Gutachter geltend machen. Diese Frage soll im Städtebaulichen Vertrag mit
der Firma Gold geregelt werden. Dessen Entwurf ist daherr dem BPU zur Verfügung zustellen.
Die Gemeindeverwaltung Liederbach würde insgesamt fehlerhaft handeln, wenn sie die
Angaben und Feststellungen des Gutachtens ohne eine detaillierte Überprüfung übernehmen
würde.
Für die Fraktion der FDP
(Dietrich Janssen)